AGB
Teilnahmebedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss von MOTOLINES UG (haftungsbeschränkt)
Stand 01.04.2021
Teilnahmebedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss von MOTOLINES UG (haftungsbeschränkt)
Stand 17.11.2022
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1.1 Für den Geschäftsverkehr mit MOTOLINES UG (haftungsbeschränkt), Römerweg 15a, 94315 Straubing, im Folgenden ‚MVT‘ genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser kommerzieller Vertragspartner, wird im Folgenden ‚Auftraggeber‘ genannt. Die am Training teilnehmende Person wird im Folgenden ‚Teilnehmer‘ genannt. Vertragspartner und Teilnehmer könne dieselbe Person sein. Im Falle dass Vertragspartner und Teilnehmer unterschiedliche Personen sind, gelten die jeweils zutreffenden AGB für beide Parteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit MVT, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, und gelten sowohl für Auftraggeber als auch Teilnehmer.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
§ 2.1 MVT bietet unter dem Titel Videotraining eine Medienproduktion auf öffentlichen Straßen und/oder privaten Strecken an, die zum Zwecke der Analyse und folglich der fahrerischen Verbesserung der Teilnehmer erstellt werden. MVT bietet kein Fahrsicherheitstraining an.
§ 2.2 Im Rahmen des Angebotes produziert MVT Videos, Fotos und Analysen, die dem Auftraggeber ausschließlich zur persönlichen Verwendung (siehe § 6) überlassen werden.
§ 2.3 Angebote von MVT sind freibleibend und eine Woche gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von MVT zustande.
§ 3 Auftragserteilung
§ 3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart, indem der Auftraggeber sich oder eine Dritte Person zu einem spezifischen Trainingsprogramm anmeldet und vorab bezahlt.
§ 3.2 Die Anmeldung kann telefonisch, per Online-Shop oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Veranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
§ 3.3 MVT ist berechtigt, den Vertragsgegenstand ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
§ 4 Teilnahmebedingungen für Teilnehmer/ Aufklärung / Haftungsausschluss
§ 4.1 Der Auftraggeber und der Teilnehmer sind hiermit darüber aufgeklärt, dass das Training auf öffentlichen Straßen und/oder privaten Trainingsstrecken stattfindet. Der Auftraggeber und der Teilnehmer sind aufgeklärt, dass die Teilnahme nur unter folgenden Bedingungen gestattet ist:
Teilnahme nur mit einem technisch einwandfreien Motorrad für den Einsatz auf öffentlichen Straßen
Teilnahme nur mit einem gültigen Führerschein für das verwendete Fahrzeug
Teilnahme nur mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung
Teilnahme nur in gutem körperlichem und geistigem Zustand sowie
Teilnahme nur in nüchternem Zustand. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Rauschgift ist ausdrücklich nicht gestattet. (Der Alkoholgehalt des Blutes muss zu jeder Zeit 0,0 g/l (0,0 Promille) betragen
Teilnahme nur allein ohne Beifahrer
Mit Kenntnisnahme der AGB versichert der Teilnehmer, dass er keine Erkrankungen oder körperliche Gebrechen hat, welche die Teilnahme am Training nicht erlauben. Mögliche mindere Einschränkungen der Leistungsfähigkeit müssen vor Trainingsbeginn schriftlich bekannt gegeben werden. Mit Beginn des Trainings erklärt der Teilnehmer automatisch, dass er nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht und alle sonstigen Teilnahmebedingungen erfüllt.
§ 4.2 Der Teilnehmer erklärt, dass er sich aller Gefahren und Risiken des Motorradfahrens auf öffentlichen Straßen und auf privaten Strecken bewusst ist, welche Sachbeschädigung, Sachverlust, Körperverletzung, langfristige Behinderungen oder Tod umfassen können. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung des Trainings und der Strecke ausreichen. Die Teilnahme an einem Training erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber entscheidet zu jeder Zeit selbst, ob er während einem Training Handlungsempfehlungen von MVT umsetzt und ob er über das fahrerische Können verfügt, Handlungsempfehlungen umzusetzen. Unsicherheit in Bezug auf Strecken, die Umsetzung von Übungen oder Handlungsempfehlungen sind gegebenenfalls unverzüglich durch den Auftraggeber anzuzeigen, um Gefahrensituationen für alle Teilnehmer zu vermeiden.
§ 4.3 MVT übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der Straßen, Trainingsstrecken und dazugehöriger Einrichtungen.
§ 4.4 MVT trifft keine Verpflichtung die Fähigkeiten, das Können, die Leistungsfähigkeit, das Motorrad und die Ausrüstung des Teilnehmers zu überprüfen und eine Freigabe für das Training zu erteilen.
§ 4.5 Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere oder sich selbst gefährden, können von MVT sofort und ohne Rückerstattung der Kursgebühren vom Training ausgeschlossen werden.
§ 4.6 Der Teilnehmer erklärt gegenüber allen anderen Beteiligten wie MVT, Mitarbeitern von MVT, Schulungspersonal, anderen Teilnehmern und sonstigen den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch die Beteiligten und deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden und Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines oder mehrerer Beteiligten verursacht werden.
§ 4.7 Für die vom Teilnehmer verwendeten Materialien und Geräte, insbesondere Motorräder, persönliche Ausrüstung, Kommunikationsgeräte, Navigationsgeräte, etc., wird in keinem Fall Gewährleistung für Schäden übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Für die ordnungsgemäße Montage und Verwendung haftet ausschließlich der Auftraggeber im Rahmen der gültigen Straßenverkehrsordnung.
§ 4.8 Vor Ort zum Start eines Trainings werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche vollständig ausgefüllte Anmeldepapiere lautend auf ihren Namen vorweisen können. Auftraggeber müssen sich zu Beginn eines Trainings mit Personalausweis oder Führerschein ausweisen.
§ 4.9. Der Teilnehmer trägt die alleinige Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Motorrad verursachten Schäden.
§ 4.10. Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter MVT auf Ersatz von Schäden, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, stellt der Auftraggeber den Veranstalter MVT frei.
§ 4.11. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als außervertraglicher Haftung und auch für Anspräche aus unerlaubter Handlung.
§ 4.12. Eine Teilnahme an einem Training ist ohne Abgabe des Haftungsausschlusses nicht möglich.
§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz
§ 5.1 Der Auftraggeber sowie Teilnehmer verpflichtet sich hiermit, über sämtliche ihm von MVT zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von MVT, Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.
§ 5.2 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Einwilligungserklärung. Mit Unterschrift dieses Vertrages stimmt der Auftraggeber sowie der Teilnehmer zu, dass die angegebenen persönlichen Daten wie Name, Adresse, Führerscheinnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Geburtsdatum und weitere Daten erfasst und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und für Werbezwecke verarbeitet und genutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 5.3 Der Teilnehmer stimmt der Erstellung, Verarbeitung, Verbreitung und Verwendung von Videoaufnahmen durch MVT zu.
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums
§ 6.1Die Urheberrechte an den von MVT, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten im Rahmen von Trainings geschaffenen Werke (insbesondere Videos, Berichte, Analysen, Presseartikel, Bücher, etc.) verbleiben bei MVT.
§ 6.2 Die von MVT geschaffenen Werke und dem Auftraggeber überlassenen Werke, dürfen vom Teilnehmer während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet werden.
§ 6.3 Der Teilnehmer ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von MVT zu verkaufen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dies gilt insbesondere für Online-Kanäle wie YouTube, Instagram, Facebook, Twitter, Twitch, TikTok, LinkedIn, XING und andere Plattformen.
§ 6.4 Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes eine Haftung von MVT gegenüber dem Auftraggeber, Teilnehmer oder Dritten. Dies gilt etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten, Verletzung der Bildrechte von Dritten, Verletzung der Bildrechte von Behörden, die Verfolgung der Übertretung von Verkehrsregeln und anderen Rechtsverletzungen.
§ 7 Entgelt
§ 7.1 Vor Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält MVT ein Entgelt gemäß der der gebuchten Leistung(en). Das Entgelt ist jeweils bei Auftragsbestätigung und Übermittlung der Rechnung fällig.
§ 7.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von MVT zusätzlich zu begleichen, sofern diese nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind.
§ 7.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die aufseiten des Auftraggebers oder Teilnehmers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MVT, so bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen erhalten.
§ 7.4 Im Falle der Nichtzahlung von berechtigten Zwischenabrechnungen ist MVT von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
§ 8 Stornierung
§ 8.1 Stornierungen von gebuchten Leistungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer bis 7 Tage vor dem Trainingstermin sind bei voller Rückerstattung des Kaufpreises möglich.
§ 8.2 Bei Stornierungen bis 6 Tage vor dem Trainingstermin werden dem Auftraggeber 50 % des Kaufpreises rückerstattet.
§ 8.3 Stornierungen durch MVT oder den Auftraggeber oder Teilnehmer bis 48 Stunden vor dem Trainingstermin, aufgrund von schlechtem Wetter in Form von Starkregen, Schnee oder Tagestemperaturen niedriger als 6 Grad Celsius, oder diesbezüglich gesicherten Wettervorhersagen, sind möglich. In diesem Fall verbleibt der volle Betrag bei MVT und der Auftraggeber erhält eine Gutschrift in voller Höhe für einen anderen Trainingstermin, gültig 1 Jahr ab Ausstellung.
§ 8.4 Der Weiterverkauf eines bereits bezahlten Startplatzes von einem Auftraggeber an einen anderen Auftraggeber ist NICHT möglich.
§ 9 Absage durch den Veranstalter
§ 9.1 MVT behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie der Sperrung von öffentlichen oder privaten Strecken oder gesundheitlichen Einschränkungen des Trainers abzusagen.
§ 9.2 MVT kann bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung selbige absagen, wenn die im Trainingsprogramm genannte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht ist.
§ 9.3 Im Falle der Stornierung eines Trainings durch MVT hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle Erstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift in voller Höhe für einen anderen Trainingstermin, gültig 1 Jahr ab Ausstellung.
§ 9.4 Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z. B. höherer Gewalt, Unfall, Wetterwechsel, etc.) abgebrochen werden, so gebührt MVT dennoch das volle vereinbarte Entgelt. MVT wird jedoch nach Möglichkeit versuchen entgangene Trainingszeiten oder Leistungen bei einem anderen Termin unentgeltlich nachzuholen.
§ 10 Rücktritt
§ 10.1 MVT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer offensichtlich betrunken zum Training erscheint oder das Motorrad oder die Ausrüstung sich offensichtlich nicht in einen verkehrssicheren Zustand befinden. In diesem Falle, sind bereits erbrachte Lieferungen oder Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und der Kursbeitrag wir dem Auftraggeber nicht zurückerstattet.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
§ 11.1 Gelieferte Ware wie z. B. Bücher oder Videodateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von MVT.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 12.1 Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag und anderen Verträgen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist Straubing. Es gilt deutsches Recht.
§ 13 Elektronische Rechnungslegung
§ 13.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MVT einverstanden.
§ 14 Weitere Bestimmungen
§ 14.1 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 14.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.